# Formulierungshilfe: die Einwilligung im Sprechzimmer — Entwurf

> **Entwurf — Vorlage, keine Rechtsberatung.** Dieses Dokument stellt die J Medical GmbH
> als Herstellerin von KiPT Voice zur Verfügung. Es ist eine allgemeine
> Vorlage und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; es ist nicht auf Ihre Praxis
> zugeschnitten. Verantwortliche im Sinne der DSGVO bleibt die Praxis. **Lassen Sie diese
> Vorlage vor der Verwendung von Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer
> Rechtsberatung prüfen und an Ihre Praxis anpassen.** Für Vollständigkeit, Richtigkeit und
> Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Stand dieser Vorlage: 12. September 2026.

> Für die Ärztin oder den Arzt. Ein Satz genügt — er muss nur **vor** der Aufnahme
> fallen. Die Anwendung startet ohne bestätigte Einwilligung nicht und protokolliert den
> Zeitpunkt der Bestätigung.

## Der Satz

> „Ich nutze ein Programm, das unser Gespräch mitschreibt, damit ich Ihnen zuhören kann
> statt zu tippen. Die Aufnahme bleibt auf meinem Rechner und wird gelöscht, sobald die
> Notiz fertig ist. Sind Sie damit einverstanden?"

Fragt die Patientin oder der Patient nach: Der Text des Transkripts wird an ⟨Anbieter⟩
übermittelt — in der Standard-Sprecherzuordnung zuerst zusätzlich für die Rückgabe von
Rollenlabels und danach zur Erstellung der Notiz. Die Praxis kann die vollständig lokale
Sherpa-Sprecherzuordnung auswählen. Die Anwendung fügt keine Namen und keine Akten-Daten
hinzu, aber ein im Gespräch ausgesprochener Name ist Teil des Textes. Die Audioaufnahme
verlässt den Praxisrechner nicht. Die Patienteninformation dieses Pakets liegt im Wartezimmer
aus und beantwortet die häufigsten Fragen.

## Wenn die Antwort Nein ist

> „Kein Problem, dann läuft nichts mit."

Es wird nicht aufgenommen — und der Termin ist trotzdem nicht verloren: nach dem Gespräch
lässt sich im **Diktat-Modus** eine kurze Zusammenfassung einsprechen. Dabei wird niemand
außer der Ärztin oder dem Arzt aufgenommen; die Anwendung verlangt dafür statt der
Einwilligung die Bestätigung, dass nur die eigene Stimme aufgenommen wird.

## Drei Regeln, die nicht verhandelbar sind

1. Der Satz fällt **vor** der Aufnahme, nicht danach. Eine Gesprächsaufnahme ohne
   Einwilligung aller Anwesenden ist nach § 201 StGB strafbar — eine Straftat, kein
   Formfehler.
2. Sind weitere Personen im Raum (Angehörige, Dolmetscher:in, MFA), gilt die Frage auch
   ihnen.
3. Ein Nein wird nicht diskutiert.

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Stand: ⟨Datum⟩
