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KI-Dokumentation und die Praxissoftware: wie der Entwurf in Ihr System kommt

Die häufigste Frage vor einem Pilot lautet: Funktioniert das mit unserer Praxissoftware? Die Antwort ist bei KiPT Voice für jedes System dieselbe, weil der Weg keiner Schnittstelle bedarf: Der Entwurf wird von Ihnen geprüft, kopiert und in das Freitextfeld eingefügt, in dem Sie ohnehin dokumentieren. Unterschiedlich ist nicht der Weg, sondern das, was der Hersteller Ihres Systems selbst anbietet.

Ein geprüfter Dokumentationsentwurf links, viele abstrakte Praxissoftware-Fenster rechts
Redaktion KiPT Voice, J Medical GmbH

Redaktionell gegen Produktverhalten und angegebene Primärquellen geprüft; keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.

Warum hier keine Schnittstelle steht

Ein Dokumentationsentwurf ist Text. Jedes hat ein Feld, in das Text gehört, und die Zwischenablage funktioniert in allen. Deshalb ist die Liste unten keine Liste unterstützter Systeme, sondern eine Liste von Systemen, zu denen es etwas zu sagen gibt.

Der Verzicht auf eine hat einen Preis, und er gehört genannt: Der Text wird nicht automatisch dem geöffneten Datensatz zugeordnet, und strukturierte Masken füllt er nicht. Dafür ist der Ablauf von Versionen, Servicepacks und Freigaben des Systemhauses unabhängig, und der Klick, mit dem Sie einfügen, ist genau der Moment, in dem aus einem Vorschlag Dokumentation wird.

Die Systeme im Einzelnen

Zwölf Seiten, je eine Frage: Wofür ist das System gedacht, in welches Feld geht der Entwurf, und was veröffentlicht der Hersteller selbst zu KI in diesem System? Mehrere Hersteller veröffentlichen dazu nichts, auch das steht dort, weil es für eine Auswahl genauso wichtig ist wie eine Ankündigung.

  • tomedo (zollsoft): Software für Mac, iPhone und iPad; der Hersteller veröffentlicht mit tomedo.Intelligence eine eigene Funktion.
  • medatixx: Windows-Client-Server-Familie; der Hersteller unterscheidet zwischen einer Assistenz für Softwarefragen und einer Dokumentationsfunktion.
  • CGM ALBIS: tief integrierte KI-Dokumentation laut Hersteller, dazu das Zusatzprodukt CGM one DokuAssistent.
  • CGM MEDISTAR: viele Fachrichtungen, MVZ und Gemeinschaftspraxen; Aussage des Herstellers zu deutschen und europäischen Rechenzentren.
  • CGM TURBOMED: Einzel- und Gemeinschaftspraxen; eigener KI-Dokumentationsassistent, ohne Angabe zum Verarbeitungsort.
  • T2med: Windows, Ubuntu und macOS; keine eigene Dokumentations-KI, dafür Anbindungen an Produkte Dritter.
  • x.concept (medatixx): eigene Editionen für Ambulanz und MVZ; für dieses System nennt der Hersteller keine Dokumentations-KI.
  • Doctolib Praxissoftware: eigener KI-Sprechstundenassistent, ohne Angabe zum Verarbeitungsort auf der Produktseite.
  • EPIKUR: Mac, Windows und Linux; KI-Module, die laut Hersteller bestehende Sitzungsprotokolle zusammenfassen.
  • PsyPrax: Praxissoftware für Psychotherapeuten; auf den geprüften Seiten keine eigene KI-Funktion.
  • DURIA: Windows-Systeme der Genossenschaft; auf den geprüften Seiten keine eigene KI-Funktion.
  • Jede andere Praxissoftware: derselbe Weg, mit den drei Punkten, die Sie am eigenen Arbeitsplatz prüfen.

Was in jedem System gleich bleibt

Unabhängig vom Hersteller bleibt die Audioaufnahme auf dem Praxisrechner. Für die Strukturierung erreicht Transkripttext den in den Einstellungen konfigurierten Anbieter, außer die Praxis richtet ein lokales Modell ein. Der Entwurf wird angezeigt, nicht abgelegt: Was in die Akte kommt, entscheiden Sie beim Einfügen.

Ebenfalls gleich bleibt, was das Werkzeug nicht tut. Es bewertet den Inhalt des Gesprächs nicht und trifft keine fachliche Einschätzung; es ordnet, was gesagt wurde. Die Verantwortung für die Dokumentation bleibt vollständig bei der behandelnden Person.

Die Übernahme per Kopieren und Einfügen besteht aus wenigen Handgriffen, und jeder davon hat einen Zweck.

  1. Zuerst die richtige Akte öffnenÖffnen Sie im Praxisverwaltungssystem die Akte der Patientin oder des Patienten, bevor Sie kopieren. Der eingefügte Text wird keinem Datensatz automatisch zugeordnet; die Akte wählen Sie selbst.
  2. Entwurf lesen und korrigierenLesen Sie den Entwurf vollständig und berichtigen Sie ihn. Die Datenschutzkonferenz verlangt, Ergebnisse von KI-Anwendungen vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit zu prüfen.
  3. Geprüften Text kopierenMarkieren Sie den Text und kopieren Sie ihn, unter Windows mit Strg+A und danach Strg+C.
  4. Einfügen und speichernSetzen Sie den Cursor in das Freitextfeld, fügen Sie mit Strg+V ein und speichern Sie. § 630f Abs. 1 BGB verlangt die Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung.
  5. Spätere Änderungen nachvollziehbar haltenKorrigieren Sie einen gespeicherten Eintrag im Praxisverwaltungssystem so, dass der ursprüngliche Inhalt und der Zeitpunkt der Änderung erkennbar bleiben (§ 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB).

Die drei Fragen, die jeden Vergleich vergleichbar machen

Wenn Ihr Systemhersteller ein eigenes Angebot hat, vergleichen Sie nicht Produktnamen, sondern Datenwege. Drei Fragen reichen, und sie sollten schriftlich beantwortet werden.

  • Wo bleibt die Audioaufnahme, auf dem Praxisrechner oder bei einem Dienst?
  • Wohin geht der Transkripttext, an welchen Anbieter, und in welchem Land wird er verarbeitet?
  • Wie lange werden Aufnahme, Transkript und Entwurf gespeichert, und wer hat in dieser Zeit Zugriff?
  • Welche Verträge und technischen Maßnahmen decken eine externe Verarbeitung ab?
  • Was passiert, wenn eine Patientin oder ein Patient die Aufnahme ablehnt oder widerruft?

Häufige Fragen

Mit welchen Praxisverwaltungssystemen funktioniert KiPT Voice?

Mit jedem, das ein Feld hat, in das Text eingefügt werden kann. Der geprüfte Entwurf wird über die Zwischenablage übernommen; eine Schnittstelle gibt es nicht und wird dafür nicht benötigt.

Wird etwas in der Praxissoftware installiert?

Nein. Die Anwendung läuft daneben auf dem Praxisrechner. Sie greift nicht in das Praxisverwaltungssystem ein und liest nichts daraus aus.

Woher stammen die Angaben zu den Herstellern?

Ausschließlich von deren eigenen öffentlichen Seiten, gelesen am 4. September 2026 und mit Quelle und Datum in einer Tabelle je Seite. Nicht genannte Angaben bleiben als „keine Angabe“ stehen.

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