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Abschnitt N15 Nummern

Abschnitt N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik

Abschnitt N des Gebührenverzeichnisses der GOÄ trägt den Titel „Histologie, Zytologie und Zytogenetik“. Die Anlage gliedert ihn in die Unterabschnitte I (Histologie), II (Zytologie), III (Zytogenetik). Die Liste unten führt jede Nummer des Abschnitts in dieser Ordnung mit ihrem Leistungstext im amtlichen Wortlaut, ihrer Punktzahl und dem Betrag zum Regelsatz; eine Nummer mit eigener Seite ist verlinkt.

N I Histologie

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
4800Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials21729,09 € 2,3×
4801Histologische Untersuchung und Begutachtung mehrerer Zupfpräparate aus der Magen- oder Darmschleimhaut28938,74 € 2,3×
4802Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)28938,74 € 2,3×
4810Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik28938,74 € 2,3×
4811Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z.B. Portio, Zervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie28938,74 € 2,3×
4815Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z.B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz-, Polarisationsmikroskopie)35046,92 € 2,3×
4816Histologische Sofortuntersuchung und -begutachtung während einer Operation (Schnellschnitt)25033,52 € 2,3×

N II Zytologie

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
4850Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -879,13 € 1,8×
4851Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik als Durchmusterung der in zeitlichem Zusammenhang aus einem Untersuchungsgebiet gewonnenen Präparate (z.B. aus dem Genitale der Frau) - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -13013,64 € 1,8×
4852Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial17418,26 € 1,8×
4860Mikroskopische Differenzierung von Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm) - einschließlich Epilation und Aufbereitung sowie gegebenenfalls einschließlich Färbung -, auch mehrere Präparate16016,79 € 1,8×

N III Zytogenetik

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
4870Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .27328,64 € 1,8×
4871Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .28930,32 € 1,8×
4872Chromosomenanalyse, auch einschließlich vorangehender kurzzeitiger Kultivierung -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .1950204,59 € 1,8×
4873Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehender Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung - gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme -3030317,90 € 1,8×

Wie die Beträge zustande kommen

Die Punktzahl steht so im Gebührenverzeichnis, der Punktwert in § 5 Abs. 1 Satz 3 GOÄ. Die Beträge sind daraus gerechnet und auf den Cent gerundet, wie es § 5 Abs. 1 Satz 4 verlangt. Welcher Satz im Einzelfall angemessen ist, bestimmt § 5 Abs. 2 nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Ausführung — das entscheidet die Praxis, nicht diese Tabelle.

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