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Abschnitt C173 Nummern

Abschnitt C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Abschnitt C des Gebührenverzeichnisses der GOÄ trägt den Titel „Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen“. Die Anlage gliedert ihn in die Unterabschnitte I (Anlegen von Verbänden), II (Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen), III (Punktionen), IV (Kontrastmitteleinbringungen), V (Impfungen und Testungen), VI (Sonographische Leistungen), VII (Intensivmedizinische und sonstige Leistungen), VIII (Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen). Die Liste unten führt jede Nummer des Abschnitts in dieser Ordnung mit ihrem Leistungstext im amtlichen Wortlaut, ihrer Punktzahl und dem Betrag zum Regelsatz; eine Nummer mit eigener Seite ist verlinkt.

C I Anlegen von Verbänden

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
200Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -456,03 € 2,3×
201Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband - ausgenommen Nabelverband -658,71 € 2,3×
204Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband9512,74 € 2,3×
206Tape-Verband eines kleinen Gelenks709,38 € 2,3×
207Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband10013,41 € 2,3×
208Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband304,02 € 2,3×
209Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung15020,11 € 2,3×
210Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -7510,05 € 2,3×
211Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -608,04 € 2,3×
212Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen -16021,45 € 2,3×
213Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -10013,41 € 2,3×
214Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation -24032,17 € 2,3×
217Streckverband23030,83 € 2,3×
218Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension66088,48 € 2,3×
225Gipsfingerling709,38 € 2,3×
227Gipshülse mit Gelenkschienen30040,22 € 2,3×
228Gipsschienenverband oder Gipspantoffel19025,47 € 2,3×
229Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -13017,43 € 2,3×
230Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -30040,22 € 2,3×
231Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels36048,26 € 2,3×
232Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)43057,65 € 2,3×
235Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -750100,55 € 2,3×
236Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes940126,02 € 2,3×
237Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)37049,60 € 2,3×
238Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -20026,81 € 2,3×
239Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel750100,55 € 2,3×
240Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf940126,02 € 2,3×
245Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband11014,75 € 2,3×
246Abnahme des zirkulären Gipsverbands15020,11 € 2,3×
247Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband11014,75 € 2,3×

C II Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
250Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene404,20 € 1,8×
250aKapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr404,20 € 1,8×
251Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie608,04 € 2,3×
252Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär405,36 € 2,3×
253Injektion, intravenös709,38 € 2,3×
254Injektion, intraarteriell8010,72 € 2,3×
255Injektion, intraartikulär oder perineural9512,74 € 2,3×
256Injektion in den Periduralraum18524,80 € 2,3×
257Injektion in den Subarachnoidalraum40053,62 € 2,3×
258Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter -18024,13 € 2,3×
259Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs -60080,44 € 2,3×
260Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation -20026,81 € 2,3×
261Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter304,02 € 2,3×
262Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)45060,33 € 2,3×
263Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung9012,07 € 2,3×
264Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung12016,09 € 2,3×
265Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung608,04 € 2,3×
265aAuffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung9012,07 € 2,3×
266Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung608,04 € 2,3×
267Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung8010,72 € 2,3×
268Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung13017,43 € 2,3×
269Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung20026,81 € 2,3×
269aAkupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung35046,92 € 2,3×
270Infusion, subkutan8010,72 € 2,3×
271Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer12016,09 € 2,3×
272Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer18024,13 € 2,3×
273Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr18024,13 € 2,3×
274Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -32042,90 € 2,3×
275Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer36048,26 € 2,3×
276Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer54072,39 € 2,3×
277Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer18024,13 € 2,3×
278Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer24032,17 € 2,3×
279Infusion in das Knochenmark18024,13 € 2,3×
280Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. ChargenNummer -33044,24 € 2,3×
281Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen - einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -45060,33 € 2,3×
282Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 280 oder 281 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -15020,11 € 2,3×
283Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter - einschließlich der Anlage des Katheters -50067,03 € 2,3×
284Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -9012,07 € 2,3×
285Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband -11014,75 € 2,3×
286Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -22029,49 € 2,3×
286aReinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -10013,41 € 2,3×
287Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster Intoxikation)800107,25 € 2,3×
288Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve - gegebenenfalls einschließlich Konservierung -23030,83 € 2,3×
289Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion - einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6 Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 Grad C oder darunter -35046,92 € 2,3×
290Infiltration gewebehärtender Mittel12016,09 € 2,3×
291Implantation von Hormonpreßlingen709,38 € 2,3×
297Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -456,03 € 2,3×
298Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -405,36 € 2,3×

C III Punktionen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
300Punktion eines Gelenks12016,09 € 2,3×
301Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks16021,45 € 2,3×
302Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks25033,52 € 2,3×
303Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile8010,72 € 2,3×
304Punktion der Augenhöhle16021,45 € 2,3×
305Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)35046,92 € 2,3×
305aPunktion der Liquorräume durch die Fontanelle25033,52 € 2,3×
306Punktion der Lunge - auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung50067,03 € 2,3×
307Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle25033,52 € 2,3×
308Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -35046,92 € 2,3×
310Punktion des Herzbeutels35046,92 € 2,3×
311Punktion des Knochenmarks - auch Sternalpunktion -20026,81 € 2,3×
312Knochenstanze - gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark -30040,22 € 2,3×
314Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens12016,09 € 2,3×
315Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)25033,52 € 2,3×
316Punktion des Douglasraums25033,52 € 2,3×
317Punktion eines Adnextumors - auch einschließlich Douglaspunktion -35046,92 € 2,3×
318Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs12016,09 € 2,3×
319Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse20026,81 € 2,3×
321Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters - gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation -506,70 € 2,3×

C IV Kontrastmitteleinbringungen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
340Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume40053,62 € 2,3×
344Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer10013,41 € 2,3×
345Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer13017,43 € 2,3×
346Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion30040,22 € 2,3×
347Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346 -15020,11 € 2,3×
350Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels15020,11 € 2,3×
351Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader50067,03 € 2,3×
355Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) -einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung60080,44 € 2,3×
356Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung40053,62 € 2,3×
357Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/oder Bauchaorta - einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung50067,03 € 2,3×
360Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie - einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.1000134,06 € 2,3×
361Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes - im Anschluß an die Leistung nach Nummer 360 -60080,44 € 2,3×
365Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität40053,62 € 2,3×
368Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie40053,62 € 2,3×
370Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln - gegebenenfalls intraoperativ -20026,81 € 2,3×
372Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum28037,54 € 2,3×
373Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk25033,52 € 2,3×
374Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde15020,11 € 2,3×

C V Impfungen und Testungen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
375Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -8010,72 € 2,3×
376Schutzimpfung (oral) - einschließlich beratendem Gespräch -8010,72 € 2,3×
377Zusatzinjektion bei Parallelimpfung506,70 € 2,3×
378Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)12016,09 € 2,3×
380Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)304,02 € 2,3×
381Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)202,68 € 2,3×
382Epikutantest, je Text (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)152,01 € 2,3×
383Kutane Testung (z.B. von Pirquet, Moro)304,02 € 2,3×
384Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests)405,36 € 2,3×
385Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)456,03 € 2,3×
386Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)304,02 € 2,3×
387Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)202,68 € 2,3×
388Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall)354,69 € 2,3×
389Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test253,35 € 2,3×
390Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)608,04 € 2,3×
391Intrakutantest, jeder weitere Test405,36 € 2,3×
393Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test10013,41 € 2,3×
394Höchstwert für Leistungen nach Nummer 393, je Tag30040,22 € 2,3×
395Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test28037,54 € 2,3×
396Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag56075,07 € 2,3×
397Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test38050,94 € 2,3×
398Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag760101,89 € 2,3×
399Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen -20026,81 € 2,3×

C VI Sonographische Leistungen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
401Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -40053,62 € 2,3×
402Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung25026,23 € 1,8×
403Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung15015,74 € 1,8×
404Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -25033,52 € 2,3×
405Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -20026,81 € 2,3×
406Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher Farbkodierung -20026,81 € 2,3×
408Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung20026,81 € 2,3×
410Ultraschalluntersuchung eines Organs20026,81 € 2,3×
412Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr28037,54 € 2,3×
413Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr28037,54 € 2,3×
415Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge - gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung -30040,22 € 2,3×
417Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse21028,15 € 2,3×
418Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse - gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten -21028,15 € 2,3×
420Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ8010,72 € 2,3×
422Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion-Diagramm, mit Bilddokumentation - gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger EKG-Kontrolle -20026,81 € 2,3×
423Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 422 -50067,03 € 2,3×
424Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 423 -(Duplex-Verfahren)70093,84 € 2,3×

C VII Intensivmedizinische und sonstige Leistungen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
427Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer15020,11 € 2,3×
428Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag22029,49 € 2,3×
429Wiederbelebungsversuch - einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation -40053,62 € 2,3×
430Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens40053,62 € 2,3×
431Elektrokardioskopie im Notfall10013,41 € 2,3×
433Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums -14018,77 € 2,3×
435Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer900120,65 € 2,3×
437Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer50033,52 € 1,15×

C VIII Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
440Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen40053,62 € 2,3×
442Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind40053,62 € 2,3×
443Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind750100,55 € 2,3×
444Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind1300174,28 € 2,3×
445Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind2200294,93 € 2,3×
446Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind30040,22 € 2,3×
447Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind65087,14 € 2,3×
448Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/ oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen60080,44 € 2,3×
449Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen900120,65 € 2,3×

Wie die Beträge zustande kommen

Die Punktzahl steht so im Gebührenverzeichnis, der Punktwert in § 5 Abs. 1 Satz 3 GOÄ. Die Beträge sind daraus gerechnet und auf den Cent gerundet, wie es § 5 Abs. 1 Satz 4 verlangt. Welcher Satz im Einzelfall angemessen ist, bestimmt § 5 Abs. 2 nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Ausführung — das entscheidet die Praxis, nicht diese Tabelle.

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