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Abschnitt B64 Nummern

Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine Leistungen

Abschnitt B des Gebührenverzeichnisses der GOÄ trägt den Titel „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“. Die Anlage gliedert ihn in die Unterabschnitte II (Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8), III (Spezielle Beratungen und Untersuchungen), IV (Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz), V (Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62, 100 und 101), VI (Berichte, Briefe), VII (Todesfeststellung). Die Liste unten führt jede Nummer des Abschnitts in dieser Ordnung mit ihrem Leistungstext im amtlichen Wortlaut, ihrer Punktzahl und dem Betrag zum Regelsatz; eine Nummer mit eigener Seite ist verlinkt.

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
1Beratung - auch mittels Fernsprecher -8010,72 € 2,3×
2Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes303,15 € 1,8×
3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -15020,11 € 2,3×
4Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -22029,49 € 2,3×
5Symptombezogene Untersuchung8010,72 € 2,3×
6Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -10013,41 € 2,3×
7Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -16021,45 € 2,3×
8Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation26034,86 € 2,3×
11Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata608,04 € 2,3×
15Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken30040,22 € 2,3×

B II Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
AZuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen709,38 € 2,3×
BZuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen18024,13 € 2,3×
CZuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen32042,90 € 2,3×
DZuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen22029,49 € 2,3×
K 1Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr12016,09 € 2,3×

B III Spezielle Beratungen und Untersuchungen

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
20Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)12016,09 € 2,3×
21Eingehende humangenetische Beratung, je angefangene halbe Stunde und Sitzung36048,26 € 2,3×
22Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft - auch einschließlich Beratung über soziale Hilfen, gegebenenfalls auch einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch -30040,22 € 2,3×
23Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins - einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, einschließlich Hämoglobinbestimmung -30040,22 € 2,3×
24Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken -20026,81 € 2,3×
25Neugeborenen-Erstuntersuchung - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -20026,81 € 2,3×
26Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen) - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -45060,33 € 2,3×
27Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung -32042,90 € 2,3×
28Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung -28037,54 € 2,3×
29Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung -44058,99 € 2,3×
30Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathischindividuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung -einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen -900120,65 € 2,3×
31Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen -45060,33 € 2,3×
32Untersuchung nach den §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung - einschließlich einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung -; Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen; schriftliche gutachtliche Äußerung; Mitteilung für die Personensorgeberechtigten; Bescheinigung für den Arbeitgeber)40053,62 € 2,3×
33Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) - einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens -30040,22 € 2,3×
34Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -30040,22 € 2,3×

B IV Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
45Visite im Krankenhaus709,38 € 2,3×
46Zweitvisite im Krankenhaus506,70 € 2,3×
48Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten -12016,09 € 2,3×
50Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung32042,90 € 2,3×
51Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung -25033,52 € 2,3×
52Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)10013,41 € 2,3×
55Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung - gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme -50067,03 € 2,3×
56Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen -wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde18018,89 € 1,8×
60Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt12016,09 € 2,3×
61Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde13017,43 € 2,3×
62Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde15020,11 € 2,3×

B V Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62, 100 und 101

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
EZuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung16021,45 € 2,3×
FZuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen26034,86 € 2,3×
GZuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen45060,33 € 2,3×
HZuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen34045,58 € 2,3×
JZuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag8010,72 € 2,3×
K 2Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr12016,09 € 2,3×

B VI Berichte, Briefe

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
70Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung405,36 € 2,3×
75Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)13017,43 € 2,3×
76Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt709,38 € 2,3×
77Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte15020,11 € 2,3×
78Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt18024,13 € 2,3×
80Schriftliche gutachtliche Äußerung30040,22 € 2,3×
85Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand -gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Stunde Arbeitszeit50067,03 € 2,3×
90Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch12016,09 € 2,3×
95Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite608,04 € 2,3×
96Schreibgebühr, je Kopie30,40 € 2,3×

B VII Todesfeststellung

NummerLeistungstextPunkteRegelsatz
100Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 20 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (vorläufige Leichenschau) Dauert die Leistung nach Nummer 100 weniger als 20 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 10 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.1896254,18 € 2,3×
101Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, einschließlich Angaben zu Todesart und Todesursache gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 40 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (eingehende Leichenschau) Dauert die Leistung nach Nummer 101 weniger als 40 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 20 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.2844381,27 € 2,3×
102Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer Leiche mit einer dem Arzt oder der Ärztin unbekannten Identität und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten)47463,54 € 2,3×
106Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten15020,11 € 2,3×
107Bulbusentnahme bei einem Toten25033,52 € 2,3×
108Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten23030,83 € 2,3×
109Entnahme eines Herzschrittmachers bei einem Toten22029,49 € 2,3×

Wie die Beträge zustande kommen

Die Punktzahl steht so im Gebührenverzeichnis, der Punktwert in § 5 Abs. 1 Satz 3 GOÄ. Die Beträge sind daraus gerechnet und auf den Cent gerundet, wie es § 5 Abs. 1 Satz 4 verlangt. Welcher Satz im Einzelfall angemessen ist, bestimmt § 5 Abs. 2 nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Ausführung — das entscheidet die Praxis, nicht diese Tabelle.

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